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auf den Internet-Seiten des Lions Clubs Hamm-Hammona
Förderverein
Der Lions Club Hamm-Hammona ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Der Zweck des Clubs ist es, der Allgemeinheit durch gemeinnützige Initiativen zu dienen. Die Abwicklung dieser Initiativen bedarf einer rechtsfähigen Organisation. Zu diesem Zweck ist der Lions Förderverein des Lions Club Hamm-Hammona gegründet worden. Diesem Verein gehören grundsätzlich alle Lions Club-Mitglieder an.
Der Förderverein Lions Club Hamm-Hammona e.V. ist als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt (Steuer-Nr.314/5702/6405, FA Dortmund-West, Freistellungsbescheid vom 19.01.2022), so dass alle Spenden steuerlich abzugsfähig sind.
Spenden werden erbeten auf folgende Bankverbindung:
Lions Club Hamm-Hammona
Förderverein
Sparkasse Hamm
IBAN: DE02 4105 0095 0000 1609 60
BIC: WELADED1HAM
BLZ: 410 500 95
Kontonummer: 160 960
Der Förderverein Lions Club Hamm-Hammona ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister eingetragen, seine Förderzwecke sind in der Satzung festgelegt.
Wir freuen uns über jeden Förderantrag. Insbesondere möchten wir Projekte unterstützen, deren Umsetzung erst durch unsere Förderung ermöglicht wird.
Zwecke unseres Fördervereins sind Förderungen von sozial bedeutsamen, gemeinnützigen und mildtätigen Aktivitäten in der Stadt Hamm.
Besonders unterstützen wir Initiativen, soziale Einrichtungen und Fördervereine, die folgende Bereiche betreffen und nicht oder nur unzureichend durch eigene oder öffentliche Mittel finanziert sind:
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Initiativen, die den Zwecken der freien Wohlfahrtsverbände einschließlich der Kirchen, ihrer Unterverbände sowie der diesen angeschlossenen Einrichtungen entsprechen. Dabei steht die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes hierauf angewiesen sind, im Vordergrund. Insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe soll hierbei geleistet werden;
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Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung, insbesondere des Internationalen Jugendaustausches;
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Maßnahmen der Vorschul-, Schul-, Hochschul- und Berufsbildung;
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Der Gesundheit dienende Einrichtungen und Initiativen, sofern ein nicht finanzierter Sonderbedarf besteht;
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Kulturelle Projekte in der Stadt Hamm.
Förderanträge können schriftlich auf diesem Formular oder bei unserem Sekretär gestellt werden.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere
- durch die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und die Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte;
- durch die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder, sowie Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher;
- durch die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen;
- durch die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen;
- durch die Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen;
- durch Hilfeleistungen in Fällen körperlicher und geistiger Not;
- durch Zuwendungen zur Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und sonstigen kirchlichen Einrichtungen, zur Beerdigung und Pflege des Andenkens der Toten;
- durch die Förderung gemeinnütziger Vereine.