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auf den Internet-Seiten des Lions Clubs Hamm-Hammona
Förderverein
Der Lions Club Hamm-Hammona ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Der Zweck des Clubs ist es, der Allgemeinheit durch gemeinnützige Initiativen zu dienen. Die Abwicklung dieser Initiativen bedarf einer rechtsfähigen Organisation. Zu diesem Zweck ist der Lions Förderverein des Lions Club Hamm-Hammona gegründet worden. Diesem Verein gehören grundsätzlich alle Lions Club-Mitglieder an.
Der Förderverein Lions Club Hamm-Hammona e.V. ist als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt (Steuer-Nr.314/5702/6405, FA Dortmund-West, Freistellungsbescheid vom 19.01.2022), so dass alle Spenden steuerlich abzugsfähig sind.
Spenden werden erbeten auf folgende Bankverbindung:
Lions Club Hamm-Hammona
Förderverein
Sparkasse Hamm
IBAN: DE02 4105 0095 0000 1609 60
BIC: WELADED1HAM
BLZ: 410 500 95
Kontonummer: 160 960
Der Förderverein Lions Club Hamm-Hammona ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister eingetragen, seine Förderzwecke sind in der Satzung festgelegt.
Die Zwecke des Fördervereins Lions Club Hamm-Hammona e.V. sind
-
die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten;
- die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Berufsförderung;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
- die Förderung der Fürsorge für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegs-, Körpergeschädigte und Blinde, für Kriegsgefangene, die sich noch im Ausland befinden, und Heimkehrer, ferner die Förderung der Kriegsgräberfürsorge, des Suchdienstes für Vermisste und der Altersfürsorge;
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
- Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege;
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
- Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere des Jugendaustauschs;
- Förderung des Tierschutzes;
- Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
- die mildtätige Hilfe zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind;
- die Förderung der Religion und der Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere
- durch die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und die Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte;
- durch die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder, sowie Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher;
- durch die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen;
- durch die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen;
- durch die Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen;
- durch Hilfeleistungen in Fällen körperlicher und geistiger Not;
- durch Zuwendungen zur Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und sonstigen kirchlichen Einrichtungen, zur Beerdigung und Pflege des Andenkens der Toten;
- durch die Förderung gemeinnütziger Vereine.